Wohngeld 2023: Mehr Geld für mehr Berechtigte

Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Mit der Wohngeldreform werden ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen zielgerichtet unterstützt. Bislang erhalten rund 600 000 Haushalte Wohngeld.
Rund 1,4 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Der Grund: Die
Einkommensgrenzen wurden angehoben. 

Das Wohngeld wird ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht.
Das ist doppelt so viel wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat.
Zudem gibt es jetzt eine dauerhafte Heizkosten- sowie eine Klimakomponente. Beide sind als Pauschalen konzipiert.
Es wird geraten, zeitnah einen Antrag zu stellen, auch wenn es wegen der vielen neuen Anträgen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung kommen kann. Das Wohngeld wird aber bis zum Monat der Antragsstellung nachgezahlt.

Eine allgemein gültige Einkommensgrenze gibt es beim Wohngeld nicht. Denn das Wohngeld wird individuell berechnet. Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Die Höhe eines etwaigen Wohngeldes kann man – unverbindlich – über den Wohngeldrechner Niedersachsen – www.smart-rechner.de – ermitteln. Im Feld Bundesland bitte Niedersachsen und im Feld Wohnort z.B. Braunschweig eingeben.

Wichtig ist, dass nur die jeweils zuständige Wohngeldbehörde eine rechtsverbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch geben kann.

Wohngeld können beantragen:
o Mieter*innen
o Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen
o Beide, wenn ein Partner zu Hause, der andere Partner im Heim lebt

Haus- und Wohnungseigentümer können einen Lastenzuschuss beantragen.

Ausschlaggebend für die individuelle Berechnung des Wohngeldes sind neben dem Einkommen auch:
o die Anzahl der Haushaltsmitglieder,
o die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung
o sowie die Mietstufe für die jeweilige Stadt. (Braunschweig Mietstufe 4)

Die Stadt Braunschweig gibt auf ihrer Internetseite https://www.braunschweig.de/wohngeld umfassende Hinweise zum Thema Wohngeld.

Die Wohngeldstelle befindet sich in der Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig. Telefon 0531 / 4705050.

Antragsformulare sind in der Wohngeldstelle sowie bei der Bürgerberatung und den Bezirksgeschäftsstellen erhältlich.

Wichtig: Der Antrag kann auch digital gestellt werden.

Bei der o.a. Internetadresse der Stadt Braunschweig gibt es die Rubrik „Downloads/Links„ dort sind Antragsformulare ebenso unter „Bürgerservice“ unter der Rubrik „Soziales und Gesundheit“.